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Den Maßstab für unsere Qualität setzen die gesetzlichen Regelungen und technischen Regelwerke sowie unsere Verantwortung für die unparteiische, unabhängige und integre Durchführung unserer Dienstleistungen.

Wir stellen uns den Qualitätsanforderungen, die an das Unternehmen und insbesondere an die Analytik für den Bereich des „LAWA-Moduls Wasser” gestellt werden. Für uns ist somit eine gesicherte interne Qualitätskontrolle und die regelmäßige Teilnahme an externen Ringversuchen selbstverständlich. Sämtliche Analysen werden nach den offiziellen DIN- oder DEV-Vorschriften bzw. nach davon abgewandelten Hausmethoden durchgeführt.

Die Laborgesellschaft für Umweltschutz mbH, Kirkel-Limbach, ist vom LfU des Saarlandes gemäß § 5.1 der „Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen des Saarlandes” anerkannt.
Ebenso besteht eine Zulassung in Luxembourg vom Ministère de l'intériuer et de l'Aménagement du Territoire (Article 10 point 1 du règlement grand-ducal du 13 mai 1994).